Forschung

20.08.13

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Forschungsgebiete: Europarecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Allgemeine Staats- und Unionslehre, Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht

Forschungsschwerpunkte: Grundlagen der europäischen Integration (insbes. Rechtsnatur der Europäischen Union, Stellung der Union und der Mitgliedstaaten, Verhältnis europäisches und nationales Recht, europäische Verfassungstheorie), Grundrechtecharta, Verfassungsgerichtsbarkeit, Verfassungsrechtsprechung zur Beteiligung an der europäischen Integration, europäische Rechtsterminologie.

Die Forschungstätigkeit konzentrierte sich anfangs vor allem auf zwei Projekte, nämlich die Dissertation zum Thema "Rechtsstaat und Grundrechtsschutz im französischen Polizeirecht" (veröffentlicht 1989, ausgezeichnet mit dem Heinz-Maier-Leibnitz-Preis 1989 für Veröffentlichungen junger Wissenschaftler auf dem Gebiet des Staatsrechts) und die Habilitation zum Thema "Integration in der Supranationalen Union" (veröffentlicht 2001). Daneben beschäftigten sich acht in der European Review of Public Law veröffentlichte, rezensionsartige Rechtsprechungschroniken mit der Entwicklung der Verfassungsrechtsprechung in den Jahren 1994 - 2003. Sie bilden die Grundlage des Internet-Kompendiums "Chronik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts". Ein zusammen mit Karl-Eberhard Hain und Volker Schlette verfasster Aufsatz (AöR 122 [1997], 32) betraf das Problem der Ermessensreduzierung als ein Problem im Schnittpunkt von Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Weitere Forschungsgegenstände waren die Verantwortlichkeit nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (Habilitationskolloquium), die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Habilitationsvorlesung, Aufsätze, Tagungsvorträge etc.), die Rolle des europäischen Volkes bei der Verfassunggebung in der Europäischen Union und die Normenkontrolle in den baltischen Staaten. Der Themenbereich der europäischen Verfassung - und ihrer Auswirkungen auf das öffentliche Recht in den Mitgliedstaaten - bildet weiterhin einen Schwerpunkt der Forschungstätigkeit.

Bei der Dissertation handelt es sich um einen Beitrag zur Rechtsvergleichung (französisches Staats- und Verwaltungsrecht) und zum Verwaltungsrecht. Vor dem Hintergrund der Problemstellungen im deutschen Recht wurden Fragen an das französische Polizeirecht gestellt und die sich aus der Aufarbeitung von Rechtsprechung und Literatur ergebenden Antworten analysiert. Im Vordergrund standen dabei die Eingrenzung des Aufgabenbereiches der "police administrative" über den Begriff des "ordre public", die schwächere Ausgestaltung des Gesetzesvorbehaltes, die Ausdehnung der "police administrative" über die bloße Gefahrenabwehr hinaus zur umfassenden Ordnungssicherung und die Bedeutung des stärker auf Einzelfallgerechtigkeit ausgerichteten Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Die Habilitationsschrift "Integration in der Supranationalen Union"   beschäftigt sich mit den Fragen, die die europäische Integration aufgeworfen hat, aus einer vorwiegend (aber nicht nur) staatstheoretischen Sicht und unter besonderer Berücksichtigung der völkerrechtlichen Zusammenhänge. Die Europäische Union wird nicht als etwas Einzigartiges gedeutet, sondern als der erste Vertreter einer neuen völkerrechtlichen Organisationsform, der Supranationalen Union. Es ist eine nichtstaatliche aber staatsähnliche Organisationsform im Dreieck zwischen der supranationalen Organisation, dem Staatenbund und dem Bundesstaat. Diese Erkenntnis wirkt sich auf die Beantwortung zahlreicher grundlegender Fragen zum Recht der Europäischen Union, aber auch zu möglichen Entwicklungsperspektiven der Europäischen Union aus. Die Arbeit behandelt sowohl die rechtlichen als auch die staatstheoretischen Implikationen, welche die Integration in dieser neuen Organisationsform mit sich bringt. Sie versteht sich damit in erster Linie als ein Beitrag zur Allgemeinen Staatslehre (die sie zu einer Allgemeinen Staats- und Unionslehre ausbauen möchte), zur Verfassungstheorie und zum Europarecht, befasst sich aber auch mit völkerrechtlichen und staatsrechtlichen Fragestellungen. Es sind vor allem die Schnittstellen zwischen den Sachgebieten, die den Forschungsschwerpunkt dieser Arbeit bilden. Verschiedene Publikationen - insbesondere zur Bedeutung des Vertrages über eine Verfassung für Europa als Verfassung und zur Rolle des europäischen Volkes bei einer europäischen Verfassunggebung - führen die hier entwickelten Ansätze weiter.

Während der Tätigkeit an der Universität Lettlands in Rīga entstand 2008/09 in einer Projektgruppe das deutsch-englisch-lettische wiss. Terminologieverzeichnis "Eiropas tiesību pamattermini"  / "Grundwortschatz Europarecht" / "Basic vocabulary of European Union law" . Den Wurzeln des europäischen Rechts in der kontinentaleuropäischen Rechtstradition entsprechend, orientiert es sich vornehmlich an der kontinentaleuropäischen Rechtsterminologie und vermeidet so die verbreiteten Missverständnisse, die bei Übersetzungen aus dem Englischen entstehen. Problemfälle werden in Fußnoten erläutert. Das Terminologieverzeichnis versteht sich als Beitrag zum Erhalt und zur Bewältigung der Sprachenvielfalt als gemeinsames kulturelles Erbe in der Europäischen Union ohne Gleichschaltung oder Verfälschung. Es soll auf weitere Sprachen, insbes. aus den neuen Mitgliedstaaten, erweitert werden.

Einen weiteren Forschungsgegenstand bildet die Verfassungsrechtsprechung in den Mitgliedstaaten zu den Problemen der Beteiligung an der europäischen Integration. Siehe dazu das Internet-Kompendium "Rechtsprechung zur europäischen Integration" / "Jurisprudence on European integration" (erweitert und aktualisiert 2010). Es verwertet u.a. die Erträge der Rīgaer Symposien "Verfassungsrechtsprechung zwischen Souveränität und Integration" (2007 - 2009)

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